Wir unterstützen im Alltag.

Wir begleiten zum Arzt, fahren mit oder auch für Sie einkaufen, gehen auch gern mit Ihnen spazieren, unterstützen Sie im Haushalt u.v.m.



Haushaltshilfe

Bei vorübergehender Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse bezahlt wird - wenn alle Voraussetzungen stimmen.
Dieser Anspruch besteht aber nur dann, wenn niemand anderes im Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann. Das ist auch der Fall, wenn andere Haushaltsmitglieder arbeiten gehen und tagsüber nicht zu Hause sind. Wichtig: Ehe- oder Lebenspartner können nicht verpflichtet werden, sich extra Urlaub zu nehmen. Bei größeren Schulkindern darf die Schule nicht leiden, wenn sie im Haushalt mithelfen. Eine Haushaltshilfe bekommt nur, wer den Haushalt zuvor selbst geführt hat.


Antrag

Eine gute Fee zur Unterstützung im Haushalt können Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Zum ausgefüllten Formular muss eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind. Außerdem muss der Arzt darin auch angeben

  • ab wann die Hilfe notwendig ist
  • für wie lange und
  • in welchem Umfang die Hilfe gewährt werden sollte.

Damit die Versorgung reibungslos klappt, sollten Sie Ihren Antrag am besten schon während ihres Krankenhausaufenthalts auf den Weg bringen.

Wie lange ist eine bezahlte Haushaltshilfe im Einsatz?
Eine Haushaltshilfe wird nur bis zu vier Wochen von der Krankenkasse bezahlt. Ein dauerhafter Einsatz ist nicht vorgesehen. Sollte im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind leben, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen.


Gibt es im Fall einer Schwan­ger­schaft und Entbin­dung beson­dere Rege­lungen zur Haus­halts­hilfe?

Bei Schwangerschaftsbeschwerden, die über das übliche Maß hinausgehen, beteiligen sich die meisten Krankenkassen in begründeten Fällen an den Kosten einer Haushaltshilfe. Das gilt auch für die Zeit nach der Entbindung. Voraussetzung: Weder Sie noch andere im Haushalt lebende Personen können den Haushalt weiterführen. Die Leistung ist unabhängig davon, ob bereits ein Kind in Ihrem Haushalt lebt oder nicht.




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